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DAkkS-Kalibrierschein 963-128

Produktinformationen "DAkkS-Kalibrierschein 963-128"

Der DAkkS-Kalibrierschein bestätigt die fachgerechte und normkonforme Kalibrierung Ihrer Waage durch ein akkreditiertes Kalibrierlabor. Er dokumentiert präzise Messergebnisse, gewährleistet die Rückführbarkeit auf nationale Normale und wird international anerkannt. Damit eignet er sich ideal für Anwendungen in Qualitätssicherung, Produktion, Labor und regulierten Bereichen.

Amtliches Dokument

Das Kalibrierlaboratorium KERN (D-K-19408-01-00) ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert. Der ausgestellte Kalibrierschein mit Akkreditierungssymbol wird international anerkannt und ist in mehreren Sprachen verfügbar. Dadurch ist eine weltweite Verwendung und Nachvollziehbarkeit der Kalibrierung gewährleistet.

Dokumentation des Kalibriergegenstands

Der Kalibriergegenstand wird eindeutig dokumentiert. Dazu gehören Typ bzw. Modell sowie die Seriennummer der Waage. Dadurch ist eine eindeutige Zuordnung des Kalibrierscheins zu einem bestimmten Gerät gewährleistet und Verwechslungen sind ausgeschlossen.

Rückführbarkeit

Die Referenznormale des akkreditierten Laboratoriums werden in festgelegten Intervallen überwacht und regelmäßig an das nationale sowie internationale Normal angeglichen. Diese Prozesse werden sorgfältig dokumentiert und auf dem Kalibrierschein vermerkt. So ist die wichtige Rückführbarkeit der Messergebnisse auf das nationale Normal jederzeit sichergestellt.

Angaben zum Auftraggeber

Bereits auf der ersten Seite des Kalibrierscheins wird der Auftraggeber beziehungsweise Betreiber des kalibrierten Prüfmittels klar und gut sichtbar angegeben. Dadurch ist jederzeit nachvollziehbar, für wen die Kalibrierung durchgeführt wurde.

Stempel und Unterschrift

Gemäß DIN EN ISO 17025 ist die Benennung der für die Freigabe des Berichts verantwortlichen Person erforderlich. Zusätzlich werden aufgrund der hohen Bedeutung des Kalibrierscheins der Laborstempel sowie der Name und die Unterschrift der Laborleitung und der freigebenden Person auf dem Dokument aufgeführt.